Fahrschule Tölle


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Impressum

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AGB

Ausbildungsinhalte gemäss Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 BKrFQV

Die drei Kenntnisbereiche

1.

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens

2.

Anwendung der Vorschriften

3.

Gesundheit, Verkehrs und Umweltsicherheit

Die Berufskraftfahrer Weiterbildung wird in drei Kenntnisbereichen aufgeteilt und nicht in Modulen.

Die Kenntnisbereiche mit Unterbereichen werden auf 35 Zeitstunden aufgeteilt.

Eine Unterrichtseinheit muß mindesten 7 Zeitstunden aufweisen.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


3.1 Ziel:

Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle,Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von

Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.


3.2 Ziel:

Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer :

allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen,

Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die

Verantwortung der Unternehmer.


3.3 Ziel:

Gesundheitsschäden vorbeugen, Grundsätze der Ergonomie,


3.4 Ziel:

Guten körperlichen und geistigen Verfassung, Ernährung, Drogen, Alkohol, Müdigkeit und Stress,

grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.


3.5 Ziel:

Verhalten in Notfällen, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen,

Vorgehen bei Gewalttaten, Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.


3.6 Ziel:

Positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, Verhalten des Fahrers und Ansehen des

Unternehmens, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle

Konsequenzen eines Rechtsstreits.


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung,

Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr,

Subunternehmer usw.).


3.8 nur für Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit