Gabelstapler und andere Flurförderzeuge stellen besondere Anforderungen
an den Fahrer, daher dürfen sie ausschließlich von geeigneten und
ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und
verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit
deren Abschluss der sogenannte Flurfördermittelschein erworben werden
Kann.
Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll
gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und
Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit
verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere
richtig einschätzen und vermeiden kann.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins
- Die Staplerschein-Ausbildung
- Allgemeine Ausbildung – Theorie
- Allgemeine Ausbildung – Praxis
- Allgemeine Ausbildung – Abschlussprüfung
- Qualifikation der Ausbilder
- Wo kann der Staplerschein gemacht werden?
- Staplerschein Kosten
- Linkliste Staplerschein
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
(ehemals BGV D 27): Demnach darf ein Unternehmer „mit dem selbstständigen Steuern
von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand“ nur Personen beauftragen, die
mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
ihre Befähigung nachgewiesen haben.