Berufskraftfahrer Weiterbildung
Alle 5 Jahre muss die LKW-Fahrerlaubnis neu verlängert werden. Seit 10.09.2009 muss
nun zusätzlich ein Weiterbildungsnachweis vorgelegt werden, damit die Behörde die
LKW-Fahrerlaubnis verlängert. Wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß absolviert worden
ist und bei der Behörde ein entsprechender Weiterbildungsnachweis vorgelegt worden
ist, dann wird dies mit Hilfe des Eintrags der Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite
des neu zu erstellenden Kartenführerscheins
vermerkt.
Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr
und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im
Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken (also auch Werkverkehr) müssen eine besondere
Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Das bedeutet,
dass ausschließlich Fahrer, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw.10.09.2009
(Güterverkehr)einen Führerschein (C1, C oder D1, D) erwerben, eine Grundqualifikation
oder eine beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich absolvieren
müssen. Welche Qualifikation (Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation)
absolviert werden muss, hängt vom Alter des Fahrers und der Einsatzart ab.
Berufskraftfahrerausbildung
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Ausbildungsinhalte gemäss Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 BKrFQV
Die drei Kenntnisbereiche
Termine für die Berufskraftfahrer Weiterbildung
Samstag, den 28.09.2019 Modul 1 Wirtschaftliches Fahren
Samstag, den 12.10.2019 Modul 2 Ladungssicherung
Samstag, den 02.11.2019 Modul 3 Sozialvorschriften Lenk- und Ruhezeiten
Samstag, den 09.11.2019 Modul 5 Sicherheit, Fitness
Samstag, den 16.11.2019 Modul 4 Recht- und Dokumente, Zollbestimmungen
Die Berufskraftfahrer Weiterbildung wird in drei Kenntnisbereichen aufgeteilt und
nicht in Modulen.
Die Kenntnisbereiche mit Unterbereichen werden auf 35 Zeitstunden aufgeteilt.
Eine Unterrichtseinheit muß mindesten 7 Zeitstunden aufweisen.