Fahrschule Tölle


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Impressum

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AGB

Ausbildungsinhalte gemäss Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 BKrFQV

Die drei Kenntnisbereiche

1.

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens

2.

Anwendung der Vorschriften

3.

Gesundheit, Verkehrs und Umweltsicherheit

Die Berufskraftfahrer Weiterbildung wird in drei Kenntnisbereichen aufgeteilt und nicht in Modulen.

Die Kenntnisbereiche mit Unterbereichen werden auf 35 Zeitstunden aufgeteilt.

Eine Unterrichtseinheit muß mindesten 7 Zeitstunden aufweisen.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


2.1 Ziel:

Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder

Personenverkehr, Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Kenntnis der sozialrechtlichen

Rahmenbedingungen für den Güterkraft oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.


Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE


2.2 Ziel:

Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen

des CMR, Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre,

besondere Begleitdokumente für die Güter.


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE


2.3 Ziel:

Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere: Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Kraftomnibusses.

Anwendung der Vorschriften