Kfz (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg und 8
Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anhängern bis 750 kg.
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer als Leermasse des Fahrzeuges) bis 12.000 kg zulässige
Gesamtmasse der Kombination.
Voraussetzung Klasse B und C1
Kfz (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg
zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz auch mit
Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse).
Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die
beschleunigte Grundqualifikation
Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzungen Klasse B und C
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Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung beruflicher Weiterbildung
Maßnahmennummer: M-03593-19443