-Traktoren bis 60 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
-Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch
mit Anhänger.
Eingeschlossene Klasse: L
Solange Sie noch keine 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen
bis 40 km/h bbH fahren. bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
-Traktoren bis max einer bbH von 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch
mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h).
-Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH auch mit Anhänger.
-Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: -
Copyright © 2017 Fahrschule Tölle| Alle Rechte vorbehalten.