Fahrschule Tölle


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Kraftommnibus Klassen



Klasse D1:

Kfz (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze + Fahrersitz bis 16 Sitzplätze +

Fahrersitz auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzungen Klasse B

Mindestalter 21 Jahre.

Klasse D1E:

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zul. Gesamtmasse nicht höher als Leermasse des Zugfahrzeuges) bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.

Keine Personenbeförderung im Anhänger.

Voraussetzungen Klassen D1, D oder B.

Mindestalter 21 Jahre.

Klasse D:

Kfz (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung über 8 Sitzplätze + Fahrersitz auch mit Anhänger bis

750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzungen Klasse B

Mindestalter 21 Jahre

Klasse DE:

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzungen Klassen D

Mindestalter 21 Jahre.

Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation

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